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Health Claims

Health Claims von Nahrungsergänzungsmitteln

 

Was sind Health Claims?

„Health Claims“ sind gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel. Diese Health Claims basieren auf bestimmten Inhaltsstoffen. Hat man beispielsweise Vitamin C in seinem Nahrungsergänzungsmittel, kann man folgenden Health Claim verwenden: „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems während und nach intensiver körperlicher Betätigung bei“.

 

 

Health Claims Liste

Die Health Claims sind geregelt in der sog. Health Claims- Verordnung EU Nr. 1924/2006. Health Claims, also gesundheitsbezogene Angaben müssen dieser Verordnung entsprechen, um zulässig zu sein. Laut der EU-Verordnung dürfen Health Claims nur verwendet werden, wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und vom durchschnittlichen Verbraucher richtig verstanden werden. Die Europäische Kommission hat eine Positivliste, eine sog. Health Claims-Liste in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 veröffentlicht.

Die Europäische Kommission ist für die Zulassung von Health Claims zuständig. Dabei unterstützt sie die EFSA, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.  Die EFSA erbringt wissenschaftliche Beratungsleistungen zur Unterstützung und Evaluierung der Inhaltsstoffe und deren Health Claims bzw. gesundheitsbezogenen Werbeaussagen.

Die Mehrheit der Inhaltsstoffe sind allerdings nicht in der Health Claims- Liste enthalten. Hier müssen Lebensmittelunternehmer intensive Recherchen durchführen bzw. durchführen lassen, ob alternativ sog. „Health Claims on hold“ bestehen bzw. verwendet werden dürfen. „Health Claims on hold“ oder sog. „on-hold-claims“ sind beantragte Health Claims, die sich im ersten Prüfverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) befinden, deren deren wissenschaftliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Je nach Gutachten-Stand, Literatur und Erfüllung der verabschiedeten Gemeinschaftsliste gültigen Bedingungen, können diese „Claims on hold“ aber für Nahrungsergänzungsmittel/ Lebensmittel rechtsbeständig verwendet werden.

 

Freiwillige Angaben mit Gesundheitsbezug

Freiwillige Angabe von gesundheitsbezogenen Werbetexten auf der Packung von Nahrungsergänzungsmitteln zieht wiederum bestimmte Pflichtangaben nach sich, die sich ebenfalls aus der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ableiten. Die Health-Claims-Verordnung besagt unter anderem, dass Lebensmittelunternehmer, die werbliche Texte auf ihren Verpackungen verwenden möchten auf bestimmte Faktoren achten müssen, wie z.B. auf den Hinweis der Wichtigkeit einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung. Gegebenenfalls müssen auch Hinweise auf Personengruppen gemacht werden, für die das Produkt nicht geeignet sein könnte.

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