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Pharma & Kosmetika

Kosmetik-GMP

Die Herstellung von Kosmetika nach Kosmetik-GMP

Die Good Manufacturing Practice für kosmetische Mittel (Kosmetik-GMP) ist seit Jahren etabliert. Die Basis stellt Artikel 8 der Verordnung (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-KosmetikV) dar, der den Kosmetik-GMP-Leitfaden (ISO-Norm 22716) enthält. Der Leitfaden behandelt qualitätsbezogene Produktaspekte der Herstellung, die Überwachung, Lagerung sowie den Versand von kosmetischen Mitteln. Sie gilt sowohl für Kosmetika-Hersteller als auch für Vertriebs- und Handelsunternehmen.

Ziel der GMP ist, kosmetische Mittel reproduzierbar in der gewünschten Qualität herzustellen und damit vor allem ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.

Explizite Zertifizierungen gemäß ISO-Norm 22 716 finden nicht statt. Jedoch haben die deutschen Kontrollbehörden eine amtliche Prüfverfahren-Liste für Firmenkontrollen entwickelt, in der die rechtlichen Anforderungen an amtliche Kontrollen der Kosmetik-GMP nach einem Punkte-System zur Firmenbewertung (Risikobeurteilung) aufgeführt sind.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau und der Pflege eines Kosmetik-GMP-Systems. Gerne führen wir auf Wunsch Kunden-Audits durch, um die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen oder ihnen besser gerecht zu werden. Sprechen Sie uns einfach an!