
Kennzeichnung & Pflichtangaben
Kennzeichnungen und Pflichtangaben gemäß LMIV und HCVO
Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln (Nahrungsergänzungsmitteln, Speziallebensmitteln) müssen viele Regularien berücksichtigt werden: insbesondere die Vorschriften der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2001) und die neue Lebensmittelinformations-Verordnung oder Fertigpackungsverordnung. Sie geben vor, welche Pflichtangaben auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln gemacht werden müssen (z. B. Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Name des Herstellers).
Neben der Kennzeichnung sind ebenfalls Werbeaussagen und Health Claims (Nährwert- und Gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel) gemäß der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 reguliert. Solche Aussagen dürfen nur getroffen werden, wenn sie gemäß der Verordnung zugelassen sind. Für viele Inhaltsstoffe hat die Europäische Kommission mit der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 eine Positivliste für erlaubte Health Claims veröffentlicht.
Nahrungsergänzungsmittel müssen ebenfalls der Richtlinie 2002/46/EWG (zusätzliche Kennzeichnungselemente) entsprechen, z. B. für Angaben zur Verzehrempfehlung (täglich einzunehmende Menge).
Pflichtkennzeichnungen und gesundheitsbezogene Werbeaussagen gemäß Health-Claims-Verordnung sowie Verordnung (EU) 1169/2011 sind essenziell für die Verkehrsfähigkeit Ihres Produktes. Zusätzlich müssen die Richtlinie 2002/46/EG sowie die Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV) bzgl. weiterer spezieller Anforderungen geprüft werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Kennzeichnung Ihrer Produkte und deren Produktaussagen (Health Claims). Sprechen Sie uns einfach an!